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  • 1 Unterrichtseinheit à 60 Min
  • ohne Unterrichtsvertrag 

1 x 60 Min

75,00 €Prix
  • § 1 - Gegenstand 

    • Die Prepaid-Card beinhaltet folgende Anzahl an Unterrichtseinheiten: 5 Einheiten, 10 Einheiten
    • Die Unterrichtseinheit beträgt 30 bzw. 45 Minuten im Einzelunterricht. Die Prepaid-Card  hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Kaufdatum. 

     

     

    § 2 - Umtausch und Rückgabe 

    Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die Prepaid-Card ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Schulverwaltung voraus. 

     

    § 3 - Unterrichtstermin

     

    • Die Terminabsprache kann telefonisch oder per Email erfolgen. Die Kontaktmöglichkeiten sind wie folgt:                         T: 0221-59557222 E-mail: info@musikschule-zipp.de
    • Es ist immer nur die Buchung eines Termins, unter der Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von min. 4 Werktagen möglich . Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßigen festgelegten Termin. 
    • Termin-Stornierungen müssen mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt keine Stornierung oder nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und abgerechnet. 

     

    § 4 - Zahlung 

    Die Zahlung der Prepaid-Card erfolgt in bar, SEPA-Basislastschrift oder auf Rechnung (zzgl. Versandgebühr) vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit. 

     

    § 5 - Unterrichtsfreie Zeiten 

    Die unterrichtsfreien Zeiten lehnen sich an die Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalens an. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche kein Unterricht statt. Der Unterricht findet an 36 Kalenderwochen im Jahr statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Internetpräsenz der Musikschule veröffentlicht. 

     

    § 6 - Haftung und Hausordnung 

    • Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen. 

     

    • Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
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